AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Opitz Catering & Fleischerei GmbH & Co. KG

 

1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von Opitz Catering & Fleischerei GmbH & Co. KG (Dienstleister) angebotenen Leistungen, die der Kunde zuvor persönlich, schriftlich oder mündlich bestellt hat. Die Leistungen beinhalten unter anderem die Lieferung von Getränken und Speisen, Service- und Personaldienstleistungen, den Verleih von Party- und Veranstaltungszubehör sowie die Vermittlung von eigenen als auch Dienstleistungen von Drittanbietern.

Der Kunde versichert mit seiner Bestellung, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. Bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen bleiben alle anderen gültig. Änderungen, Irrtümer und Druckfehler behalten wir uns vor.

 

2. Verfahrensweise Angebot/Auftrag

Der Kunde erfragt beim Dienstleister ein Angebot seiner Wahl. Der Dienstleister unterbreitet dem Kunden ein verbindliches Angebot. Nach Unterzeichnung bzw. Bestätigung des Angebotes durch den Kunden erfolgt eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Dienstleister. Erst mit beidseitiger einvernehmlicher Bestätigung kommt ein rechtskräftiger Vertrag zustande.

 

3. Preise

Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen, zum Leistungszeitraum gültigen, Mehrwertsteuer. Sie gelten ausschließlich für die im Angebot und der Auftragsbestätigung benannten Mengen, die Anlieferung und Abholung, das Equipment und die Personalkosten. Die Personalkosten werden nach ihren Vorgaben kalkuliert.

Tatsächlich erbrachte Zusatzleistungen (zum Beispiel Getränkeverbrauch, Personaleinsatz und Bedarf an weiterem Equipment) sind Bestandteil der Rechnungslegung.

Bei unvorhersehbaren Änderungen behalten wir uns eine Nachkalkulation vor. Unsere Preise können persönlich oder telefonisch erfragt werden und sind im Angebot ersichtlich.

 

4. Lieferung und Lieferbedingungen

Die Anlieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Lieferzusagen bezüglich des Lieferzeitfensters werden wir nach besten Kräften einhalten. Eventuelle Zeitüberschreitungen berechtigen jedoch nicht zum Auftragsrücktritt, zur Annahmeverweigerung oder Rechnungsminderung. Der Kunde gewährleistet die Entgegennahme der von ihm bestellten Waren und des Leihzubehörs und quittiert den ordnungsgemäßen Erhalt auf einer Durchschrift der vom Auslieferungspersonal ausgehändigten Quittung oder Rechnung.

Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege und Entfall der Barrierefreiheit, Treppen über 3 Etagen, nicht funktionierende Fahrstühle etc. sind durch den Kunden bei der Beauftragung mitzuteilen, damit eine zeitliche und organisatorische Planung eingehalten werden kann. Für besonders aufwendige Gegebenheiten behalten wir uns gegebenenfalls eine Mehraufwandspauschale vor.

 

5. Zahlungskonditionen

Der Kunde erhält nach Abschluss der jeweiligen in Auftrag gegebenen Bestellung vom Dienstleister eine Rechnung über die zu bezahlenden Posten des Auftrags. Jede Rechnung ist mit einem kalendermäßigen Zahlungsziel versehen. Wird dieses Zahlungsziel überschritten, so gerät der Auftraggeber in Verzug und wird in unserem Mahnverfahren zur Zahlung zzgl. Mahnkosten aufgefordert. Rechnungen können per Überweisung, bei Anlieferung bar oder mit Kartenzahlung (nach vorheriger Absprache) sowie am Hauptsitz des Unternehmens bar oder mit Kartenzahlung beglichen werden.

  • Bei Aufträgen über 1.500,00 € brutto wird eine Anzahlungsrechnung in Höhe von 50 % der Auftragssumme bis drei Wochen vor Veranstaltungstermin gestellt.
  • Bei Aufträgen über 10.000,00 € brutto wird eine Anzahlungssumme in Höhe von 30 % der Auftragssumme bis acht Wochen vor Veranstaltungstermin fällig. Weitere 50 % der Auftragssumme werden bis drei Wochen vor Veranstaltungstermin fällig.

Für beide Anzahlungssummen erhält der Kunde vom Dienstleister separate Anzahlungsrechnungen.

Die Abschlussrechnung unter Verrechnung der geleisteten Anzahlungen wird nach Abschluss der Veranstaltung durch den Dienstleister gestellt.

Stornogebühren:

  • ab 21 Tage vor Veranstaltung 50 %
  • ab 10 Tage vor Veranstaltung 80 %
  • ab 48 Stunden vor Veranstaltung 90 %

Bei Bruch, Verlust und/oder Nichtrückgabe des Leihmaterials wird eine Rechnung zum Wiederbeschaffungspreis gestellt.

 

6. Veranstaltungen mit Personal und/oder Künstlern

Bei Künstlerbuchung stellt der Kunde eine geeignete, der Witterung entsprechend beheizte und saubere Umkleide- und Aufenthaltsmöglichkeit (inklusive ausreichender Bestuhlung und Garderobe) kostenfrei zur Verfügung. Geeignete, sich in der Nähe befindliche Stellflächen für PKW und Kleintransporter sind ebenfalls vom Kunden kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Etwaig anfallende Kosten (z. B. Parkgebühren für kostenpflichtige Parkplätze oder Tiefgaragen) werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Ebenso sind für gebuchtes Personal entsprechende Möglichkeiten bereitzuhalten.

Eine rechtzeitige Baufreiheit und freie Zufahrt zum Aktionsort sind vom Veranstalter zu sichern. Eine entsprechende Einfahrts- bzw. Zutrittsgenehmigung wird dem Dienstleister zur Verfügung gestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei allen Veranstaltungen, bei denen Ton- und/oder Filmträger der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, die notwendigen Aufführungs- und Nutzungsrechte vom Kunden angemeldet und die erforderlichen Gebühren beglichen werden müssen.

 

7. Gewährleistung

Wir versichern, dafür Sorge zu tragen, dass die ausgelieferten Waren sorgfältig und vorschriftsmäßig transportiert werden. Der Kunde hat die Ware mit ihm zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen. Erkennbare Mängel bzw. Reklamationen bezogen auf z. B. Anzahl und Menge bestellter Waren, können nur sofort nach Anlieferung geltend gemacht werden und müssen sofort auf dem Lieferschein vermerkt werden. Für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, übernehmen wir keine Schadensersatzansprüche. Bei mangelhafter oder unvollständiger Lieferung bemüht sich der Dienstleister um eine Nachlieferung. Ist das nicht möglich wird ein Nachlass berechnet.

 

8. Reklamationen

Innerhalb von 48 Stunden nach Veranstaltungsende hat der Kunde die Möglichkeit, nachträglich erkannte Reklamationen schriftlich beim Dienstleister einzureichen.

 

9. Haftung

Für Personen- oder Sachschäden jeglicher Art wird nur gehaftet, wenn die Schäden auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung oder einer Verletzung der Verkehrssicherungspflichten für Leihwaren durch den Dienstleister oder seinem Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen beruhen. Nach Übergabe der bestellten Waren und Leihwaren an den Kunden geht die Haftung für Beschädigung und Bruch auf den Kunden über. Bei höherer Gewalt und/oder behördlichen Auflagen/Änderungen übernimmt der Dienstleister keine Haftung.

 

10. Datenschutz

Der Dienstleister erhebt, verarbeitet und nutzt die erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zum Zwecke der Erfüllung des Vertragsverhältnisses. Wir sind berechtigt, die personenbezogenen Daten an Dritte weiterzugeben, soweit die zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.

 

11. Salvatorische Klausel

Abweichungen und mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Das Konzept, die Ideenvorgabe sowie die Preiskalkulation sind Eigentum des Dienstleisters und dürfen nicht von Dritten ohne Zustimmung des Dienstleisters für andere Projekte genutzt, veröffentlicht oder vervielfältigt werden.

 

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort gilt der Sitz des Unternehmens in Leipzig als vereinbart. Die Vertragsteile unterwerfen sich der Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Leipzig. Es gilt deutsches Recht.

 

Leipzig, August 2024

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